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Sachverständigengutachten Elektrotechnik

Ein Gutachten ist erst dann etwas wert, wenn es der Gegenseite standhält. Als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Elektrotechniker-Handwerk bin ich der Handwerkskammer Lübeck zur Unparteilichkeit verpflichtet — unabhängig davon, wer mich beauftragt.

Das ist kein Werbeversprechen, sondern eine förmliche Pflicht. Und es ist der Grund, warum ein solches Gutachten vor Gericht anders gewichtet wird als eine Stellungnahme.

Wann Sie ein Gutachten brauchen

Meist steht am Anfang eine Auseinandersetzung, in der beide Seiten von ihrer Sicht überzeugt sind. Ein Gutachten ersetzt diese Überzeugung durch Messwerte.

  • Streit über Ausführungsmängel zwischen Bauherr und Errichter
  • Schadensbewertung nach Brand, Überspannung oder Wassereinwirkung
  • Zustandsbewertung einer Bestandsanlage vor Kauf oder Übernahme
  • Prüfung, ob eine Anlage der geltenden Normlage entspricht
  • Beweissicherung, bevor zurückgebaut oder repariert wird

Wie ich vorgehe

Zuerst kläre ich mit Ihnen die Beweisfrage. Ein Gutachten ohne klare Fragestellung liefert viel Text und wenig Verwertbares.

Danach folgt die Aufnahme vor Ort: Sichtprüfung, Messung, Fotodokumentation. Jeder Befund wird der Norm zugeordnet, nach der er zu bewerten ist — nicht meiner persönlichen Einschätzung.

Das Ergebnis ist ein Dokument mit nachvollziehbarem Aufbau: Fragestellung, Feststellungen, Bewertungsgrundlage, Ergebnis. Ein Dritter muss jeden Schritt nachvollziehen können, ohne mich fragen zu müssen.

Was Sie bekommen

  • Schriftliches Gutachten mit Mess- und Fotodokumentation
  • Zuordnung jedes Befunds zur angewendeten Norm
  • Bewertung der Mängel nach Schwere und Dringlichkeit
  • Beziffertes Sanierungs- oder Wiederherstellungsvolumen, soweit beauftragt
  • Rückfragen zum Gutachten beantworte ich direkt

Grundlage dieser Leistung

  • Öffentliche BestellungÖffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger im Elektrotechniker-HandwerkHandwerkskammer Lübeck · bis 11/2030
  • ZertifizierungPersonenzertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024European Certification · 1-25-1046
  • ZertifizierungSachverständige/r für Elektroschadenbewertung Gebäudetechnik nach DEKRA StandardDEKRA · bis 10/2029

Schildern Sie mir Ihre Fragestellung — ich sage Ihnen, was möglich ist.

Ein paar Zeilen genügen für eine erste Einschätzung. Ob sich der Aufwand lohnt, klären wir vorher — nicht hinterher.