Sturmschaden an der PV-Anlage – das Gutachten für Ihre Versicherung

Melden Sie den Schaden, sichern Sie den Zustand fotografisch, und lassen Sie ihn aufnehmen, bevor repariert wird. Nur was dokumentiert ist, lässt sich später belegen.

5Schritte vor der Reparatur — damit die Aufnahme später trägt
07/2027DEKRA-Zertifizierung für Schäden an Photovoltaikanlagen
11/2030Öffentlich bestellt und vereidigt, Handwerkskammer Lübeck
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Nach einem Sturm zählt die Reihenfolge. Wer zuerst abräumt und dann meldet, hat den Beweis verloren.

Melden Sie den Schaden, sichern Sie den Zustand fotografisch, und lassen Sie ihn aufnehmen, bevor repariert wird. Nur was dokumentiert ist, lässt sich später belegen.

Die ersten Schritte nach dem Ereignis

  • Anlage freischalten lassen, wenn Beschädigungen sichtbar sind — nicht selbst betreten
  • Schaden unverzüglich beim Versicherer melden
  • Zustand fotografieren, bevor irgendetwas bewegt wird
  • Nichts entsorgen: beschädigte Module sind Beweismittel
  • Notmaßnahmen zur Schadenminderung dokumentieren und Belege aufheben

Was ich aufnehme

Die Aufnahme trennt sturmbedingte von vorbestehenden Schäden — das ist der Punkt, an dem Versicherer regelmäßig kürzen. Dazu kommt die Frage, ob die Anlage nach dem Ereignis überhaupt noch sicher betrieben werden kann.

  • Zustandsaufnahme mit Fotodokumentation und Verortung jedes Befunds
  • Messtechnische Prüfung der verbliebenen Anlagenteile
  • Trennung von Schadenereignis und vorbestehendem Zustand
  • Bewertung der Betriebssicherheit
  • Bezifferung des Wiederherstellungsaufwands

Nord­deutsche Lage

Zwischen Nordsee und Ostsee sind Sturmereignisse keine Ausnahme, sondern Teil der Auslegung. Anlagen, die in Süddeutschland unauffällig bleiben, zeigen hier nach wenigen Jahren Befestigungsmängel.

Ich nehme Schäden in Hamburg, Schleswig-Holstein und im nördlichen Niedersachsen auf — kurze Wege bedeuten hier tatsächlich einen Unterschied, weil die Aufnahme vor der Reparatur erfolgen muss.

ABLAUF

Nach dem Ereignis

01SofortmeldungAnlage freischalten lassen, Schaden melden, nichts vorschnell abräumen.
02ZustandsaufnahmeFotodokumentation mit Verortung jedes Befunds, bevor die Reparatur beginnt.
03MessungElektrische Prüfung der betroffenen Stränge und der Anschlusstechnik.
04BerichtSchadenbild, Ursache und Abgrenzung zum Vorzustand — für die Regulierung.

GRUNDLAGE DIESER LEISTUNG

Worauf die Bewertung steht

ZertifizierungSachverständige/r für Schäden an Photovoltaikanlagen nach DEKRA StandardDEKRA · bis 07/2027
SachkundenachweisSachkunde Blitz- und ÜberspannungsschutzFachkundenachweis
HWKLübeck
Öffentliche BestellungÖffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger im Elektrotechniker-HandwerkHandwerkskammer Lübeck · bis 11/2030

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