Bleibt eine Photovoltaikanlage hinter dem zugesagten Ertrag zurück, streiten Betreiber, Errichter und Versicherer meist über dieselbe Frage: Liegt es an der Ausführung, am Material oder am Wetter?
Diese Frage lässt sich messen. Genau dafür bin ich nach DEKRA Standard als Sachverständiger für Schäden an Photovoltaikanlagen zertifiziert und über den TÜV Rheinland in der Fehlerbewertung von PV-Anlagen ausgebildet.
Was gemessen wird
Eine PV-Anlage gibt ihre Fehler nicht freiwillig preis. Ein Modul mit Zellschaden liefert weiter Strom — nur weniger. Erst die Messung macht sichtbar, was die Ertragskurve verschweigt.
- Kennlinienmessung je String — deckt Fehlanpassung und Teilverschattung auf
- Thermografie der Module und der Anschlusstechnik unter Last
- Isolationswiderstand und Schutzleiterprüfung
- Sichtprüfung auf Delamination, Zellbruch, Mikrorisse und Schneckenspuren
- Prüfung von Unterkonstruktion, Verkabelung und Steckverbindern
Typische Fälle
- Anhaltende Ertragsminderung ohne erkennbare Ursache
- Sturm-, Hagel- oder Blitzschaden gegenüber der Versicherung
- Brandereignis an Wechselrichter oder Anschlusstechnik
- Ausführungsmängel im Streit mit dem Errichter
- Technische Bewertung vor Ankauf einer Bestandsanlage
Warum die Trennung der Ursachen entscheidend ist
Versicherer kürzen regelmäßig an genau einer Stelle: dort, wo sich ein Schaden auch mit vorbestehenden Mängeln erklären ließe. Wer diese Trennung nicht belegen kann, verliert Geld.
Deshalb trenne ich in jedem Gutachten ausdrücklich zwischen dem Schadenereignis und dem Zustand davor — und schreibe dazu, worauf sich diese Trennung stützt.
