Bei einer Aufdachanlage liegt die Photovoltaik auf dem Dach. Bei bauwerkintegrierter Photovoltaik ist sie das Dach — oder die Fassade, die Brüstung, das Vordach, die Verglasung. Dieselbe Scheibe erzeugt Strom und hält Regen, Wind und Lasten ab.
Solange alles funktioniert, ist das ein Vorteil. Sobald etwas schiefgeht, ist es ein Zuständigkeitsproblem: Ein Riss in einem Aufdachmodul kostet Ertrag. Ein Riss in einem Fassadenmodul kostet Ertrag und Dichtigkeit — und plötzlich ist strittig, ob der Elektrobetrieb dafür einsteht oder der Fassadenbauer, und ob die Gebäude- oder die Anlagenversicherung zahlt.
Warum BIPV zwei Gewerke betrifft — und zwei Versicherungen
Ein bauwerkintegriertes Modul hat zwei Aufgaben gleichzeitig. Als Bauteil muss es die Funktionen erfüllen, die es ersetzt: Witterungsschutz, Wärmeschutz, je nach Einbaulage auch Absturzsicherung und ein bestimmtes Brandverhalten. Als Stromerzeuger muss es elektrisch sicher und ertragsfähig sein.
Geplant und gebaut wird es aber meist von zwei getrennten Gewerken, die jeweils ihre eigene Seite verantworten. Die Naht zwischen beiden ist genau die Stelle, an der Schäden entstehen — und an der hinterher niemand zuständig sein will.
Was geprüft wird
Eine BIPV-Begutachtung ist keine PV-Prüfung mit einem Zusatzkapitel. Die elektrische und die bauliche Seite werden getrennt erhoben und danach gegeneinander gehalten.
- Kennlinienmessung je String, Thermografie unter Last, Isolationswiderstand und Schutzleiterprüfung
- Verwendbarkeitsnachweis des eingebauten Produkts — und ob die tatsächliche Einbausituation dem entspricht, wofür der Nachweis gilt
- Anschluss an die Dicht- und Entwässerungsebene, Durchdringungen, Randanschlüsse
- Hinterlüftung und Modultemperatur — bei Integration die häufigste Ursache stiller Ertragsverluste
- Verschattung, Neigung und Ausrichtung: eine Fassade rechnet sich anders als ein Dach
- Zugänglichkeit, Austauschbarkeit und Abschaltbarkeit im Ereignisfall
Typische Fälle
- Der Ertrag bleibt deutlich hinter der Prognose zurück — gerechnet wurde wie für eine Dachanlage
- Feuchteschaden hinter der Photovoltaikebene, Ursache unklar
- Streit zwischen Fassaden- oder Dachbauer und Elektrobetrieb
- Glasbruch: Gebäudeschaden oder Anlagenschaden?
- Abnahme oder Ankaufsprüfung eines Gebäudes mit integrierter Photovoltaik
- Frage, ob das eingebaute Produkt für diese Einbaulage überhaupt verwendbar war
Der Punkt, an dem die meisten Verfahren kippen
Wer bei bauwerkintegrierter Photovoltaik nicht sauber trennt, bekommt von beiden Seiten eine Absage: Der Gebäudeversicherer verweist auf die Anlagentechnik, der Anlagenversicherer auf das Bauteil. Und im Streit mit den ausführenden Betrieben zeigt jeder auf den anderen.
Deshalb halte ich in jedem BIPV-Gutachten zwei Fragen ausdrücklich auseinander: Hat das Bauteil versagt, oder hat der Stromerzeuger versagt? Und wenn beides zusammenfällt — was war zuerst da? Diese Trennung ist der eigentliche Wert des Gutachtens; alles andere sind Messwerte, die auch ein anderer erheben könnte.
Die öffentliche Bestellung gilt für das Elektrotechniker-Handwerk. Die bauliche Seite der Integration beurteile ich auf Grundlage von Zertifizierung und Fortbildung — nicht als bestelltes Sachgebiet. Wo diese Unterscheidung für Ihren Fall erheblich ist, sage ich Ihnen das vor der Beauftragung; und wo ein Bausachverständiger danebengehört, sage ich das auch.
